Volksbühne Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz


1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB – insbesondere §§ 305 bis 310. Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz (im Folgenden Volksbühne). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen und Vorverkaufskassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Kartenverkauf

(1) Kassenöffnungszeiten

Während der laufenden Spielzeit ist die Billettkasse der Volksbühne zum Zwecke des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen der Volksbühne veröffentlichten Zeiten geöffnet. Die Abendkasse, an der ausschließlich Karten für die  Vorstellung des jeweiligen Abends verkauft werden, wird in der Regel jeweils eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen.

(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen

Besuchern ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten der Volksbühne Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. 

Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten  an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht und die von der Volksbühne dafür zugelassen wurden. 

Die Volksbühne behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihr festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. 

Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft  nicht mehr angenommen werden, insbesondere ist dann Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. 

Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der unter 4.3 getroffenen Regelungen von der Volksbühne  zurückgenommen. 

Gutscheine sind nach dem Ablauf der auf dem Gutschein vermerkten Frist nicht mehr einlösbar. 

Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen.

Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. 

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Volksbühne ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird. 

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt abgefertigt. Hierbei ist den Anweisungen des Personals der Volksbühne Folge zu leisten. Plätze für Rollstuhlfahrer können in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich.

(3) Vorverkauf – Fristen

Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen der Volksbühne veröffentlichten Zeiten.

(4) Fernmündliche Kartenbestellungen

Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch die Volksbühne eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Volksbühne das Recht vor, über die Karten  anderweitig zu verfügen.

(5) Schriftliche Kartenbestellungen

Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax, e-mail) gilt als Reservierungsanfrage. Auf jede schriftliche Bestellung wird geantwortet. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Volksbühne mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung  dieser Frist behält sich die Volksbühne das  Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. Für Gruppenbestellungen (ab 10 Karten) gelten zusätzlich besondere Bedingungen; diese erhält der Besteller mit der verbindlichen Zusage der Bereitstellung der Eintrittskarten.
 

3. Eintrittspreise und Ermäßigungen

(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind in der Kassenhalle der Volksbühne veröffentlicht.

(2) Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an die Besucherorganisation zu richten. Inhaber von Bons von Vorverkaufskassen lösen diese an der Billettkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.

(3) Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen der Volksbühne ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist die Volksbühne berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.

 

4. Spielplan und Anfangszeiten, Rücknahme von Eintrittskarten, Spielplanänderungen

(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben und durch Aushang veröffentlicht.

(2) Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für gekaufte Eintrittskarten besteht nicht. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. 

(3) Die Besetzungsangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne daß dadurch ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch für bereits gekaufte Karten entsteht.

(4) Bei Spielplanänderungen einschließlich Vorstellungsausfällen können Karten, die an der Billettkasse bzw. im Web-Vorverkauf der Volksbühne erworben wurden, innerhalb von 14 Tagen ab geändertem Vorstellungstermin zurück gegeben werden oder innerhalb von 21 Tagen auf dem Postweg zurückgesandt werden. Erstattet wird der Preis der Eintrittskarten; beim Kauf angefallene Versandgebühren werden nicht erstattet.

(5) Bei Abbruch einer Vorstellung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Preises der Eintrittskarten, wenn der Abbruch nach mehr als der Hälfte der Vorstellungszeit erfolgt.

(6) Die Rücknahme von Karten, die nicht an der Kasse bzw. im Web-Vorverkauf der Volksbühne erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.

(7) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.
 

5. Einlass

Der Einlass in den Publikumsbereich wird den Besuchern der Vorstellungen in der Regel jeweils 60 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Veranstaltungen in den kleinen Spielstätten sind davon ausgenommen, der Einlass wird in Abhängigkeit von anderen Veranstaltungen im Hause am Tag der Vorstellung festgelegt. 

Kinder  unter 10 Jahren sind zu den Aufführungen nicht zugelassen, ausgenommen bei Kindervorstellungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, die in Auszügen den AGB angefügt sind. 

Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderer Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlaß nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

 

6. Garderobe und Fundsachen

(1) Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

(2) Garderobe kann kostenlos an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden und ist dort gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert.

(3) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. In diesem Fall ist das Garderobenpersonal berechtigt die Personalien des Empfängers aufzunehmen. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist die Volksbühne nicht verpflichtet. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz ihrer Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

7. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Der Intendant übt in den Gebäuden der Volksbühne das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt.

(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

(4) Die Volksbühne kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltsdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz  nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen  werden. Den Anweisungen des Personals der Volksbühne ist Folge zu leisten.

(5) Das Rauchen ist im gesamten Theatergebäude nicht gestattet.

(6) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten.

(7) Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

(8) Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden der Volksbühne ist Besuchern grundsätzlich unter-sagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

(9) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
 

8. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die personenbezogenen Daten der Käufer von Eintrittskarten oder Artikeln des Web-Shops werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Im Anschluss hieran ist die Volksbühne berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern.  Die Volksbühne ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs, mit dem Kartenverkauf bzw. dem elektronischen Zahlungsverkehr beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften weiter zu geben.
 

9. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.11.2014 in Kraft.

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